von Kdo HW & Kdo FFKZuletzt am Mittwoch, 19. Mai 2021 geändert.
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Diese Hausordnung legt allgemeine Regelungen für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen, die Benützung der Infrastruktur, die Ordnung und Reinlichkeit sowie die Sicherheit für die Freiwillige Feuerwehr Krems fest.
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Areal der Freiwilligen Feuerwehr Krems - Hauptwache, Austraße 33, 3500 Krems.
Alle Benutzer der Grundstücke, Gebäude und Räume sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Sachbeschädigung verhütet, und das Inventar und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benützt werden.
Sachschäden und Diebstähle müssen umgehend dem diensthabenden Personal gemeldet werden. Für verursachte Schäden ist gemäß den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts Schadenersatz zu leisten. Bei offenkundig mutwillig herbeigeführten Schäden, bei Schäden an Einsatzgerätschaften und bei Diebstählen ist der OvD oder das Feuerwachekommando zu verständigen.
Insbesondere ist zu unterlassen:
OvD‘s
Die Mitnahme von (Haus)-Tieren ist grundsätzlich gestattet, wobei der Aufenthalt in den Bereichen Obergeschoss, Freizeit, Lagerräumen,
Sanitäreinrichtungen sowie im Küchenbereich des Florianistüberls untersagt ist. Der Tierbesitzer trägt die volle Haftung und Verantwortung seines (Haus)-Tieres. Ein freies Umherlaufen von (Haus)-Tieren ohne Beisein des Besitzers ist nicht gestattet.
Etwaige durch (Haus)-Tiere verursachte Verunreinigungen, auch auf Grünflächen, sind durch den Besitzer umgehend zu entfernen. Bei etwaigen Beschwerden kann von einem OVD ein Hausverbot für ein einzelnes (Haus)-Tier ausgesprochen werden.
5. Aufenthalt von Personen Der Zugang ist der Eingang „Haupteingang“ im Bereich der Bezirksalarmzentrale. Jedes Betreten und Verlassen des Gebäudes ist dem diensthabenden Personal zu melden.
Die Hauseingänge sind Montag bis Freitag von 06.00 bis 22.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr, bzw. außerhalb dieser Zeiten nach Ermessen des Wachekommandos/Kommando, des OvD’s bzw. des diensthabenden Personals geöffnet.
Beim Betreten des Hauses ist auf das Rauchverbot zu achten.
Das Betreten des Flachdaches ist nur zum Zwecke von Reparatur- und
Wartungsarbeiten gestattet.
Das Betreten der Installationsräume für Heizung, EDV, Strom und dergleichen ist teilweise gefährlich und daher dem jeweiligen Wartungspersonal vorbehalten. Feuerwehrfremden Personen ist der Aufenthalt außerhalb des Florianistüberls und den angrenzenden Sanitäreinrichtungen sowie der Grünterrasse (Sauna/Pool) untersagt. Nach Anmeldung beim diensthabenden Personal werden feuerwehrfremden Personen (Drittfirmen, Kursleitern bzw. –teilnehmern, …) etwaige Schlüssel zu den notwendigen Räumlichkeiten ausgehändigt, der Aufenthalt in diesem Räumen ist für die Dauer des Kurses / des Dienstauftrages gestattet.
Die Dienstaufsicht und Einhaltung der Hausordnung obliegt jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Krems, insbesondere jedoch den Mitgliedern des Feuerwehrkommandos bzw. des OvD's und Feuerwache-Kommandos sowie dem diensthabenden Personal bzw. dem Diensthabenden der Bezirksalarmzentrale Krems.
In der Freiwilligen Feuerwehr Krems sind Getränkeautomaten aufgestellt. Die Leergebinde sind in dafür bereitgestellte Rückgabestellen zu retournieren. Volle Sammelbehälter sind selbständig auszuwechseln.
Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Krems sind auf der Internet- und Intranet-Seite einzusehen und zu beachten.
Sämtliche Aushänge sind durch das Wachekommando oder OvD bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter sein Sachgebiet betreffend mit Dienstsiegel und Unterschrift zu kennzeichnen (Posteinlauf) und ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen Pinnwänden anzubringen. Kennzeichnungsfreie Aushänge werden ohne Vorwarnung entfernt.
Die schonungsvolle Verwendung und Behandlung aller Einrichtungsgegenstände, Geräte, Maschinen, Installationen, Fenster, Türen, Wände, Decken und Fußböden in allen Räumen der Freiwilligen Feuerwehr Krems ist für alle Personen verpflichtend. Bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen, groben Verunreinigungen, Verlust oder Diebstahl von Feuerwehr- bzw. Gemeindeeigentum sind Disziplinarmaßnahmen gegen die Verursacher oder die Verursachergruppe sowie der Ersatz der Reinigungs, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vorgesehen.
Die Schulungs- und Besprechungsräume sowie das Florianistüberl sind mit Tischen und Sesseln ausgestattet. Alle Personen haben dort für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen. Vor dem Verlassen der Räume sind die Tische zu reinigen und die Sessel zurechtzurücken, sowie ggf. ausreichend zu lüften.
Die Freizeiteinrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr Krems sind gemäß den anhängenden Dokumenten zu verwenden.
Der Geräuschpegel ist derart zu wählen, dass sich andere Anwesende nicht gestört fühlen.
Die Wiedergabe von illegalem, gewaltverherrlichendem oder pornographischen Bild-, Film- und Tonmaterial ist untersagt.
Im gesamten Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Krems stehen drahtlose Internet-Zugänge, sowie in gewissen Räumen Netzwerkdosen zur Verfügung, die von jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Krems unentgeltlich benutzt werden können.
Der Aufruf und Download von Webseiten bzw. Dokumenten mit illegalem, gewaltverherrlichendem bzw. pornographischem Inhalt ist untersagt. Jeder Internet-Nutzer übernimmt die alleinige volle Verantwortung für seine Handlungen im Internet.
Mit Ausnahme auf den im Florianistüberl allgemein zur Verfügung stehenden Computer ist eine Installation von jeglicher Software untersagt.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Personen in den Gebäuden verfügt die Freiwillige Feuerwehr Krems über eine fix installierte Lautsprecheranlage, über die Personen mit Nennung einer zu rufenden Telefonnebenstelle ausgerufen werden können.
Im Falle eines Einsatzes für die Freiwillige Feuerwehr Krems ist der Durchsage ein Alarmgong vorangestellt.
In diesem Fall ist es unerlässlich sämtliche Durchgänge, die Garderobe und die Fahrzeughallen frei zu halten bzw. frei zu machen.
Die Bezirksalarmzentrale (BAZ) Krems stellt eine Einrichtung der Landeswarnzentrale Niederösterreich, und somit der Niederösterreichischen Landesregierung dar.
Eintritt und Aufenthalt sind nur dienstlich und ohne Einsatzbekleidung gestattet.
In den Räumlichkeiten der BAZ Krems herrscht Rauch- und Konsumationsverbot. Den Anweisungen des Diensthabenden sind in seiner Funktion als Vertretung des Feuerwehr- und Feuerwachekommandos Folge zu leisten.
Die Schlafräume im 1. Obergeschoss sind Zivildienstleistenden des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, Einsatzkräften vor oder nach besonders belastenden Einsätzen bzw. während Bereitschaften bzw. Besuchern der Freiwilligen Feuerwehr Krems vorbehalten.
Die Werkstatt darf nur nach Rücksprache mit den Systemerhaltern des Magistrates Krems benützt werden. Selbst verursachter Abfall ist zu entsorgen und selbst verursachte Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Die Waschbox steht jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Krems nach vorheriger Anmeldung beim diensthabenden Personal zur Verfügung. Reinigungsmittel sind selbst mitzubringen.
Direkt gegenüber der Haupteinfahrt befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Die Parkplätze am Feuerwehrgelände sind für Feuerwehrfahrzeuge bzw. den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Krems (Feuerwehrpass oder Kopie des Feuerwehrpasses hinter der Frontscheibe) vorbehalten.
Kurzfristiges Halten z.B. zum Be- und Entladen ist gestattet. Ausnahmen vom Parkverbot erteilt der diensthabende Disponent der Bezirksalarmzentrale durch Aushändigung einer temporären Parkberechtigung. Sämtliche Eingänge und Tore müssen jedoch zu jeder Zeit freigehalten werden.
8. Sicherheit
In den Gängen und Stiegenhäusern dürfen keine Gegenstände abgestellt werden, da diese Bereiche aus Sicherheitsgründen frei bleiben müssen.
Das Laufen in den Gängen und Stiegenhäusern ist zu unterlassen, um Unfälle zu vermeiden.
Jedes unmotivierte oder missbräuchliche Einschalten oder Ingangsetzung von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten ist zu unterlassen.
In allen Gebäuden, Räumen und Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Krems, mit Ausnahme der Grünterrasse und der Freiflächen vor dem Haus, besteht Rauchverbot. Asche und Zigarettenreste sind in den bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen.
Jeder Unfall ist sofort dem anwesenden Vortragenden und in weiterer Folge dem diensthabenden Personal zu melden.
Bei Gefahr gilt folgende Reihenfolge:
Unfallursache beseitigen (z.B. Strom abschalten) Verunglückten aus dem Gefahrenbereich bringen Erste Hilfe leisten Arzt oder Rettung verständigen (Notruf 144 oder Kl. 100) OvD über BAZ verständigen
Jede Ausgabe von Material und Schlüssel ist durch das diensthabende Personal im Ausgabebuch der Freiwilligen Feuerwehr Krems zu vermerken. Jede Entfernung bzw. Ausgabe von Material oder Gerätschaften ohne schriftlichen Vermerk kann als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht werden.
Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken sind in der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Krems, mit Ausnahme des Florianistüberls und den angeschlossenen Versorgungseinrichtungen, untersagt.
Unter Wahrung des allgemeinen Ansehens der Feuerwehr sind alle Mitglieder angehalten, den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb des Feuerwehrgeländes auf ein normales Maß zu reduzieren. Drogenkonsum ist nicht gestattet.
Sparsamkeit im Energieverbrauch erfordert unter anderem das Abschalten der Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und das Schließen der Eingangstüren, Fenster, Oberlichten und Tore (im normalen Dienstbetrieb durch den Verursacher, im Einsatzfall durch den Diensthabenden der BAZ) während des gesamten Jahres (Reduktion der Heiz- und Klimatisierungskosten).
Der Reinlichkeit und der Hygiene ist in allen Belangen größtes Augenmerk zu schenken.
Waschbecken, Duschen und WC-Muscheln sind nach deren Benützung sofort vom Benutzer zu säubern.
In der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Krems gilt: zerbrochene Flaschen, ausgeschüttete Getränke, Speise - und Verpackungsreste sind unverzüglich zu beseitigen.
Auf Mülltrennung ist zu achten.
Es sind dabei die gesondert aufgestellten Behälter zu benützen.
Sperriger Abfall ist umgehend in der Müllinsel zu entsorgen. Volle Müllbehälter sind selbständig zu entleeren.
Personen, die durch Wegwerfen von Verpackungsmaterial, Zigarettenresten u.a. Verschmutzungen herbeiführen, können zum Entfernen dieser Gegenstände angehalten werden.
Der Disponent in der Bezirksalarmzentrale übernimmt grundsätzlich weitere Verständigungen, zb Defi, Arzt oder Rettung, Polizei, aber auch die Feuerwehr, das diensthabende Personal oder den OVD. Er ist unter der Klappe 100 erreichbar
Die üblichen Notrufnummern (122, 133, 144) sind bei Gefahr in Verzug auch angebracht, bitte aber zusätzlich den Disponenten informieren!
13. Sauna und Badeordnung
Siehe Anhang 1)
Diese Dienstanweisung ersetzt sämtliche älteren Versionen der „Hausordnung“ sowie der „Baderegeln“.