Samstag, 1. März 2014

DA-2014-II-1 Fahrzeugbewegungen

von Kdo FF Krems

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Zuletzt am Freitag, 13. November 2015 geändert.

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Diese Dienstanweisung ist für den internen Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Krems/Donau erlassen, gesetzliche Bestimmungen sind davon nicht berührt. Die Dienstanweisung wurde in der Kommandositzung vom 24.02.2014 erlassen.


  1. Diese Dienstanweisung regelt die Benutzung der Einsatzfahrzeuge.
  2. Übungsfahrten im Rahmen der Erlangung der Fahrberechtigung gem.
    Ausbildungsnachweis der jeweiligen Fahrzeugkategorie sind gem. den aktuell gültigen Richtlinien zur Erlangung von Fahrberechtigungen zulässig und bedürfen keiner weiteren Genehmigung.
  3. Darüber hinausgehende Übungs- oder Bewegungsfahrten Eine Genehmigung durch nicht diensthabende OvTs/CvDs ist nur in dringenden Fällen und im Verhinderungsfalle des diensthabenden OvTs/CvDs zulässig.
    Eine Genehmigung durch einen OvT im Verantwortungsbereich eines CvD und umgekehrt ist nicht möglich.
  4. Sämtliche Übungs- und Bewegungsfahrten der Hauptwache sind in der elektronischen Fahrzeugreservierung (Outlook-Kalender) einzutragen sowie ist nach erfolgter Fahrt ein Tätigkeitsnachweis bzw. Übungsnachweis auszufüllen.
  5. Bei nicht dienstlichen Transporttätigkeiten von/nach außerhalb des Bezirkes Krems ist der Betriebsmitteltank unmittelbar nach erfolgter Fahrt auf Eigenkosten auf 100% aufzufüllen.
  6. Die gegenständliche Dienstanweisung DA-2014-II-1 tritt per 01.03.2014 in Kraft.


Download: DA-2014-II-1