Mittwoch, 1. April 2015
Eigentlich war das Erkenntnis des OGH bezüglich Ruhestörung durch Feuerwehrsirenen lang überfällig. Nach dem erst kürzlich ergangenen Urteil gegen Rauchen in der eigenen Wohnung sind nun die Alarmsirenen ins Visier der obersten Richter geraten. Auf den Punkt gebracht: Ruhestörung. Pressesprecher Franz Resperger vom NÖ Landesfeuerwehrverband reagierte fassungslos: "Das ist völlig unverantwortlich, hier wird mit der Sicherheit der Bevölkerung gespielt!".
Die Politik hat hier wie gewohnt rasch auf den Anlassfall reagiert: die NÖ Landesregierung hat bereits heute per Dringlichkeitsantrag die Sirenen vorläufig zum Verstummen gebracht, das neue Landesgesetz für stille Alarmierungen (NöLfsA) bereits verabschiedet, hier fehlt nur mehr der Fristenlauf. Landtagspräsident Ing. Hans Penz kommentierte in gewohnt trockener Manier: "Der Wählerwille ist in einer Demokratie manchmal ein zweischneidiges Schwert."
Klarerweise wird das Land Niederösterreich aber nicht die Hilfe für den Bürger verunmöglichen. Wenn's brennt, soll die Feuerwehr ja trotzdem rechtzeitig ausrücken. Kommentar aus dem Landhaus: "Kein Bürger wird deswegen im Schlaf verbrennen, die Nö Feuerwehren werden wie gewohnt rasch zur Stelle sein. Das NöLfsA ermöglicht dies und löst den Konflikt gesetzeskonform." Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Mitwirkungspflicht der Bürger, die im Einsatzfall die Alarmierung kooperativ übernehmen. Koordiniert wird dies durch Alarmierungsbeauftragte (ca. 10% der Bevölkerung werden dazu per Bescheid verpflichtet) und der notwendigen Ausbildung, die vom Bescheid-Empfänger selbst zu finanzieren ist.
Die Alarmierungsbeauftragten werden von einer Kommission, bestehend aus Vertretern aller politischen Parteien, ausgewählt. Damit soll Freunderlwirtschaft im Keim erstickt werden. Die Kosten für die verpflichtende Schulung sind mit 13% Mehrwertsteuer belegt, sind aber von der Einkommenssteuer im Rahmen des Finanzausgleichs absetzbar - allerdings nur mit der Vorlage eines gültigen Kassenbelegs einer akkreditierten Ausbildungsstätte. Derzeit sind ein Institut in Kärnten und ein Tiroler Unternehmen die beiden einzigen österreichischen Ausbildungsstätten, es sind aber auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern zugelassen.