Dienstag, 12. April 2011

Vorsicht: Gebührenpflicht beim Parken - Ausnahme für Einsatzfahrzeuge

von Markus Fasching

Mail an den Autor

Zuletzt am Donnerstag, 30. Juni 2011 geändert.

Bislang 2086x gelesen.

Nachdem praktisch der gesamte Stadtkern von Krems von der Gebührenpflicht betroffen ist, sind natürlich auch die Besucher der LFLB davon betroffen.

Aus diesem Grund sei ganz besonders daraufhin gewiesen, dass auch während der LFLB die Gebührenpflicht GÜLTIGKEIT hat! Es gibt keine Ausnahme für Ehrengäste, Politiker, Bewerter oder Träger des Festabzeichens!

ABER: Einsatzfahrzeuge sind natürlich von der Gebührenpflicht ausgenommen.

Darum: Liebe Bewerbsteilnehmer: lasst Eure Privat-PKWs stehen, plant entsprechend die Anreise und reist gemeinsam mit dem Feuerwehrfahrzeug an. Dann ist ein Parkplatz in der grünen Zone bequem und gratis! Kameradschaftlich ist, wenn die Feuerwehrfahrzeuge NUR in der gebührenpflichtigen Zone stehen und die freien Parkplätze den anderen Teilnehmer überlassen!

Hier finden Sie Details zum Nachlesen: Link...